im Überblick

Die Unterschiede kurz erklärt

In 5 Minuten Video erklären wir Dir die wesentlichen Unterschiede der verschiedenen Einträgen im Fahrzeugschein.
Zum Lesen kannst Du aber auch einfach weiter scrollen.

Infos für Anhänger

Die Anhängelast

Die Anhängelast bezeichnet das maximale Gewicht, das ein Fahrzeug als Anhänger ziehen darf. Man unterscheidet dabei zwischen gebremster und ungebremster Anhängelast. Diese Werte sind vom Hersteller festgelegt und in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) findest du die Angaben wie folgt:

ungebremste Anhängelast

O.2 – Zulässige Anhängelast ungebremst (in Kilogramm)

Kleinere Anhänger bis 750 kg sind meistens ungebremst.

gebremste Anhängelast

O.1 – Zulässige Anhängelast gebremst (in Kilogramm)

für alle Anhänger, Wohnwagen oder Transportanhänger mit eigenem Bremssystem:

  • Wohnwägen
  • Anhänger mit Tandemachse (2 Achsen)
  • Pferdeanhänger
  • Boots-Anhänger
  • Tieflader für Bagger, o.ä.
  • Planenanhänger
  • Getränkeanhänger
  • gebremste 750 kg Anhänger

FAQ

Es gibt jetzt 4 Möglichkeiten


Wir helfen Ihnen weiter. Bei Fragen rufen Sie uns einfach an.

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Ohne eingetragene Anhängelast dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug keinen Anhänger ziehen, selbst wenn bereits eine Anhängerkupplung montiert ist oder wir eine nachrüsten.

Eine Anhängerkupplung kann dennoch nützlich sein.

  • für den Transport von Fahrrädern mit einem Fahrradträger
  • für mehr Stauraum mit einer Gepäckbox.

Bei diesen Überlegungen spielt dann die Stützlast die tragende Rolle.

Anhängelasterhöhung

Bei manchen Fahrzeugen ist es möglich die Anhängelast nachträglich zu erhöhen. In unseren Angeboten zur Anhängerkupplung ist dies gesondert gekennzeichnet.

Achtung: Anhängelasterhöhungen beziehen sich in den allermeisten Fällen auf die gebremsten Anhänger. Nur in wenigen Fällen wird auch die Anhängelast für ungebremste Anhänger erhöht. Auch dies ist in unseren Angeboten gekennzeichnet.

In diesem Fall dürfen Sie gebremste Anhänger mit einem Gewicht bis zum eingetragenen Wert ziehen.

Sie dürfen jedoch keine ungebremste Anhänger anhängen.

Da sich die meisten Anhängelasterhöhungen lediglich auf die gebremste Anhängelast beziehen, können wir hier auch nichts änderen.

Fahrradträger oder Stauraumboxen bis zur Stützlast sind keine Anhänger und können deshalb bis zur maximal zulässigen Stützlast angebracht werden.

Bei manchen Fahrzeugen ist es möglich die eingetragene Anhängelast nachträglich zu erhöhen. Es genügt unser Gutachten – i.d.R. ohne weitere bauliche Veränderungen vornehmen zu müssen (bis auf die Anbringung einer Anhängerkupplung).

In manchen Fällen löst bereits eine Erhöhung um wenige hundert Kilogram das vorliegende Transport-Problem.

In unseren Angeboten zur Anhängerkupplung weisen wir auf die Möglichkeit zur Anhängelasterhöhung hin, sofern diese Möglich ist.

Achtung: Anhängelasterhöhungen beziehen sich in den allermeisten Fällen auf die gebremsten Anhänger. Nur in wenigen Fällen wird auch die Anhängelast für ungebremste Anhänger erhöht. Auch dies ist in unseren Angeboten gekennzeichnet.

Das CoC Dokument oder auch die EG Übereinstimmungserklärung ist das Grundlagendokument zur Ausstellung des ersten Fahrzeugscheins. Hier sind die unterschiedlichsten Werte (z.B. Achlasten, Abgasrichtlinien, Anhängelasten usw.) zu finden. Es kommt vor allem bei Reisemobilen sehr oft vor, dass durch die unterschiedlichen CoC Dokumente (Basishersteller z.B. VW und Aufbauhersteller: z.b. Knaus erstellen jeweils ein eigenes Dokument) Anhängelasten in den Überträgen von CoC Dokumenten zu Fahrzeugpapieren nicht eingetragen (von der Zulassungsstelle vergessen) werden.

Hier sollte bevor eine Anhängelasterhöhung durchgeführt wird unbedingt zuerst die CoC Bescheinigung geprüft werden um unnötige Kosten zu vermeiden.

Infos für Radträger

Die Stützlast

Die Stützlast bezeichnet die vertikale Kraft, mit der ein Anhänger oder eine Last auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs wirkt – also das Gewicht, das direkt auf dem Kugelkopf lastet. Sie ist ein zentraler Sicherheitsfaktor im Anhängerbetrieb, aber auch bei der Nutzung von Fahrradträgern, insbesondere mit E-Bikes.

Du findest die zulässige Stützlast hier:

  • im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Punkt 13
  • auf dem Typenschild der Anhängerkupplung (z. B. „Stützlast max. 75 kg“)

⚠️ Entscheidend ist: Es gilt immer der niedrigere Wert – entweder der vom Fahrzeughersteller oder der von der Kupplung vorgegebene. Dieser darf nicht überschritten werden.

Wichtig für Fahrradträger: Moderne E-Bikes wiegen häufig 25 kg oder mehr. Bei zwei oder drei E-Bikes auf einem Träger kann die zulässige Stützlast schnell überschritten werden. Das kann zu Schäden an Kupplung, Rahmen oder einer Gefährdung im Straßenverkehr führen.

Tip: Es gibt ultraleichte Fahrradträger, die maximal viel Nutzlast ermöglichen. Wir haben welche im Programm

oft vergessen

Die Achslast

Die Achslast gibt an, wie viel Gewicht pro Fahrzeugachse maximal zulässig ist. Du findest diese Werte im Fahrzeugschein unter 7.1 (Vorderachse) und 7.2 (Hinterachse).

Bei Nutzung einer Anhängerkupplung wirkt die Stützlast auf die Hinterachse des Fahrzeugs. Besonders bei Fahrzeugen mit langem Hecküberhang – wie viele Wohnmobile – kann diese zusätzliche Belastung die Achslastgrenze schnell erreichen oder überschreiten.

Wichtig: Die Stützlast wird dem Fahrzeuggewicht zugerechnet und vom Anhängergewicht abgezogen. Nur wenn alle Lasten korrekt verteilt sind, bleibt das Gespann zulässig und sicher unterwegs.

  • 7.1 zeigt die Vorderachslast
  • 7.2 zeigt die Hinterachslast
  • Stüzlast belastet Hinterachslast
  • Bei langem Überhang wird Vorderachse entlastet
auch wichtig

Das zulässige Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) beschreibt das maximal erlaubte Gewicht eines Fahrzeugs im beladenen Zustand– also Fahrzeug + Personen + Gepäck + Dachbox + Stützlast usw. Es wird vom Hersteller vorgegeben und ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Feld F.2 eingetragen.

Wichtig: Auch die Stützlast des Anhängers zählt zum Fahrzeuggewicht hinzu und darf das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten. Gerade bei voll beladenen Fahrzeugen (z. B. Wohnmobilen, Transportern oder SUVs mit Fahrradträger) ist diese Grenze schnell erreicht.

Achten Sie daher stets darauf, das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten – insbesondere im Zusammenspiel mit Anhängerkupplung, Trägersystemen und zusätzlicher Beladung.

  • F.2 im Fahrzeugschein zeigt das ZGG
  • Stützlast wird diesem angerechnet
  • Auch Dachboxen und Insassen zählen dazu
  • Vor allem bei Wohnmobilen zu beachten!

FAQ

Häufige Fragen & Antworten


Ihre Frage ist hier nicht dabei? Dann kontaktieren Sie uns. Wir nehmen uns gerne die Zeit jede Frage zu klären.

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Die Montagezeit hängt vom Fahrzeugmodell und der Art der Anhängerkupplung (abnehmbar, schwenkbar oder fest) ab. In der Regel benötigen wir zwischen 2 und 4 Stunden für die vollständige Installation inklusive Elektronik und Codierung.

Ja, bei modernen Fahrzeugen ist eine Codierung erforderlich, damit die Elektronik des Fahrzeugs die Anhängerkupplung korrekt erkennt. Diese umfasst beispielsweise die Anpassung der Rückfahrkamera, der Einparkhilfe und der Anhängerbeleuchtung. Die Codierung wird von uns direkt vor Ort durchgeführt – ohne zusätzliche Kosten.

In den meisten Fällen ist keine TÜV-Eintragung notwendig. Die Anhängerkupplungen, die wir verbauen, verfügen über eine EU-Typgenehmigung (auch EG-Genehmigung genannt). Dies bedeutet, dass sie ohne zusätzliche Prüfungen im Straßenverkehr zugelassen sind. Sollte in Ausnahmefällen doch eine Eintragung erforderlich sein, informieren wir Sie im Vorfeld.

Die zulässige Anhängelast richtet sich nach den Spezifikationen Ihres Fahrzeugs und der verbauten Anhängerkupplung. Diese Angaben können Sie Ihrem Fahrzeugschein unter dem Punkt O.1 (gebremste Anhängelast), O.2 (ungebremste Anhängelast) und 13 (Stützlast) entnehmen. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit der Anhängelasterhöhung, sprechen Sie uns gerne an.

Alle von uns verbauten Anhängerkupplungen stammen von den führenden Herstellern und werden vor der Montage auf Qualität und Passgenauigkeit geprüft. Sie erfüllen die höchsten Sicherheitsstandards und sind für den langfristigen Einsatz konzipiert. In der Regel werden Anhängerkupplungen von Westfalia, Oris, Brink und GDW verwendet.

Im Angebot, welches wir Ihnen zukommen lassen, finden Sie einen Link, der Sie direkt zu unserem Online Montagekalender weiterleitet. Hier können Sie sich bequem online einen Termin buchen. Sollte Ihr Wunschtermin nicht mehr frei sein, kontaktieren Sie uns gerne, wir versuchen stets eine Lösung zu finden.

Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch. Wir beraten Sie gerne individuell und helfen Ihnen, die perfekte Lösung für Ihr Fahrzeug zu finden.

Anhängerkupplung nachrüsten Bretten

Die Verkuppler

4,9

411 Rezensionen

  • Janine Liebert-Radenberg ★★★★★ in der letzten Woche
    Hat alles bestens geklappt. Sehr freundliches und kompetentes Team. Perfekte Ausführung, ohne dass die Optik des Fahrzeugs leidet. Anschließend gab es eine ausführliche Einweisung und die Gelegenheit, Montage und Demontage selber auszuprobieren. … weiterlesen Absolut top 👍🏼 und uneingeschränkte Empfehlung.
  • Dieter Frangart ★★★★★ in der letzten Woche
    Fahrzeug MB GLE 350de, der Ablauf vom Empfang über die Montage bis zu Übergabe und Rechnungsstellung war absolut professionel. Das Team, die Arbeit absolut zu empfehlen.
  • S. V. ★★★★★ vor einer Woche
    Von der Angebotserstellung, über Terminvereinbarung bis zur Installation der Anhängerkupplung...Einfach Super!
    Schnelle Antworten, tolles und nettes Team vor Ort!
    Toller Service sind die Tipps in der Umgebung zur Überbrückung der Zeit wenn die
    … weiterlesen Kupplung montiert wird! 👍
    Danke euch!!!
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  • Janine Liebert-Radenberg ★★★★★ in der letzten Woche
    Hat alles bestens geklappt. Sehr freundliches und kompetentes Team. Perfekte Ausführung, ohne dass die Optik des Fahrzeugs leidet. Anschließend gab es eine ausführliche Einweisung und die Gelegenheit, Montage und Demontage selber auszuprobieren. … weiterlesen Absolut top 👍🏼 und uneingeschränkte Empfehlung.

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